Startschuss für ein neues Baugebiet!

Startschuss für ein neues Baugebiet

Borghorster „Südviertel am Ring“ mit innovativer Energieversorgung

Von Dirk Drunkenmölle – Westfälische Nachrichten

Nachdem die letzten Hürden aus dem Weg geräumt worden sind, hat der Rat der Stadt Steinfurt im nicht-öffentlichen Teil seiner jüngsten Sitzung dem städtebaulichen Vertrag zugestimmt, das sogenannte Südviertel am Oranienring für eine Wohnbebauung zu erschließen. Insgesamt 41 Grundstücke (33 davon im Eigentum der Holz GmbH von Helmut Holz und acht im Besitz der East-Project GmbH von Leonid Golovanevskij) können dort mit modernen Stadtvillen oder klassischen eineinhalbstöckigen Einfamilien- und Doppelhäusern bebaut werden. Die Erschließungsplanung hat die Planungsgruppe Rein aus Laer, die Vermarktung der Steinfurter Immobilienmakler Werner Otto übernommen.

Das Tempo, mit dem der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist (von der Aufstellung des Bebauungsplans bis zu seiner Rechtskraft sind nur neun Monate vergangen) wollen alle Beteiligten jetzt fortsetzen, um potenziellen Bauherren den Traum vom Wohnen im eigenen Haus schnell zu erfüllen. Mit Blick sowohl auf die Nachfrage als auch die Veränderungen bei den Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten raten die Experten dazu, schnell zu handeln. Weder Geld noch Zeit sollen verloren gehen. „Die Voraussetzungen dafür sind geschaffen“, verwies Werner Otto auf die Vorteile, im Borghorster Südviertel schlüsselfertig und zum Festpreis bauen zu können. Das schaffe in diesen bewegten Zeiten Planungs- und Zinssicherheit. Sofern ein Kaufvertrag noch in diesem Jahr beurkundet wird, lassen sich darüber hinaus bei der Grunderwerbssteuer aufgrund einer NRW-Landesförderung noch zwei Prozent des Kaufpreises sparen.

Mit den Erschließungsarbeiten kann, laut Werner Otto, im ersten Quartal nächsten Jahres, mit dem Hochbau voraussichtlich im August 2023 begonnen werden.

Als „top“ bezeichnete Otto die Lage des Baugebiets und die Möglichkeiten, nachhaltig, energieeffizient, barrierefrei und ökologisch, beispielsweise mit klassischen Luftwärmepumpen, PV-Anlagen und begrünten Dächern, zu bauen. Glasfaseranschluss sei selbstverständlich. Der Lückenschluss zur Nachbarschaft sei gelungen, fügte Otto an.

Rolf Echelmeyer, Geschäftsführer der Steinfurter Stadtwerke war zu dem Ortstermin gekommen, um Werbung für den Aufbau eines sogenannten kalten Wärmenetzes zu machen. Das nach seiner Aussage innovative, hocheffiziente und bereits andernorts bewährte System, das mit sehr niedrigen Temperaturen nahe der Umgebungswärme betrieben werden kann, rechne sich allerdings erst dann, wenn sich über 90 Prozent der Grundstückseigentümer an das Netz anschließen. Echelmeyer: „Es wäre das erste Baugebiet in Steinfurt, in dem wir eine solche Versorgung aufbauen.“ Die Erschließung neuer Baugebiete mit Gas sei in Steinfurt endgültig vorbei.

Echelmeyer verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass er den Steinfurter Ratsfraktionen die Vorteile dieses Netzes in absehbarer Zeit detailliert vorstellen will. Der CDU-Ratsherr und Vorsitzende des Planungsausschusses, Norbert Kerkhoff, der ebenfalls beim Startschuss für das neue Baugebiet dabei war, wollte Echelmeyer auch in den Planungsausschuss einladen, damit den Politikern auch dort diese zukunftsweisende Technik erläutert wird.

Otto versäumte es am Ende des Treffens nicht, die Zusammenarbeit mit dem Planungs- und Tiefbauamt sowie den Gutachtern bei der Entwicklung dieses Baugebiets zu loben: „Das war super.“ Auch dank der guten Kooperation und Abstimmung mit der Wasserbehörde beim Kreis Steinfurt sei die Wasserproblematik an der Münsterstiege gelöst worden.

Explodierende Kosten beim Neubau?

Explodierende Kosten beim Neubau?

Bauen zum Festpreis ermöglicht bessere Kalkulation für Bauherren

Nicht nur Lieferschwierigkeiten bei bestimmten Materialien machen Bauherren derzeit Sorgen, vor allem potenzielle Häuslebauer stehen vor der auf den ersten Blick unkalkulierbaren Aufgabe, die explodierenden Preise im Auge zu behalten. „Sie haben ja fast ein Dutzend Gewerke, die an einem Hausbau beteiligt sind“, erklärt  Immobilienfachmann Werner Otto das Problem und zählt ein paar Posten auf: Architekt, Dachdecker, Elektriker, Fliesenleger oder Heizung und Sanitär. Preise seien da sowieso, gerade in Zeiten von Materialmangel, im Vorfeld schlecht zu kalkulieren und würden dann in der Regel erst später auf die Rechnung drauf gerechnet. Hauptanteil der Kosten machen mit rund 60 Prozent trotz allem die Löhne aus. Insgesamt sieht der Experte schon vor Baubeginn enormes Einsparpotenzial. Natürlich nicht bei den Löhnen selbst, sondern in steuerlicher Hinsicht. Wenn man notariell beurkundet einen Festpreis beim Neubau durch ein schlüsselfertiges Gesamtpaket samt Zeichnung und Bauleistungsbeschreibung vereinbare, sei man als Bauherr auf der sicheren Seite, erklärt Werner Otto. Das gesamte Risiko in finanzieller Hinsicht müsse dann der Bauunternehmer tragen. Bei einem Festpreis falle außerdem nur die 6,5-prozentige Grunderwerbsteuer an, die 19-prozentige Umsatzsteuer komme nicht zum Tragen. Ein weiterer Vorteil bei dieser Methode sei die Kundenfreundlichkeit. Einzelne Baufortschritte samt einer Teilbürgschaft des Bauunternehmers sind im Vorfeld festgelegt und damit auch der Zahlungsplan für den Kunden, zudem erhält dieser nach der protokollierten Übergabe eine Gewährleistung über die Dauer von fünf Jahren. Werner Otto hat einen weiteren Tipp: Seit Januar werden von der Grunderwerbsteuer zwei Prozent von der Maximalsumme von 500.000 € gefördert, was in der Regel eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro mit sich bringt. Weitere Sparmöglichkeiten gibt es bekanntlich durch zusätzliche Förderprogramme oder zinsgünstige Darlehen.

Wer sich für einen Generalunternehmer entscheidet hat vor allem in der aktuellen Wirtschaftslage einen großen Vorteil: Planungssicherheit. Ein Festpreis wird vereinbart und der Bauunternehmer trägt nach Vertragsunterschrift das gesamte Risiko in finanzieller Hinsicht. Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten eines Neubaus.

Werner Otto

KfW-Effizienzhäuser und plötzlicher KfW-Stopp: Was muss ich beachten?

Was ist ein KfW-Effizienzhaus?

Ein KfW-Effizienzhaus ist ein Gebäude, das einen bestimmten Standard in Sachen Energieeffizienz erfüllt. Diese Standards wurden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entwickelt. Die wichtigsten Bemessungskriterien hierfür sind der jährliche Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust des Gebäudes. Je niedriger der Wert des KfW-Effizienzhauses ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des GEG (Gebäudeenergiegesetz) entspricht. Das Referenzgebäude hat also einen Energiebedarf von 100% – ein KfW-40EE-Effizienzhaus benötigt hingegen nur 40% der Primärenergie.

Energiebedarf der KfW-Effizienzhäuser

  • KfW-Effizienzhaus 55 EE 55% 55%
  • KfW-Effizienzhaus 40 EE 40% 40%
  • KfW-Effizienzhaus 40 plus 30% 30%

Welche Förderungen gibt es?

Für den Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses erhalten die Antragsteller einen Kredit bis zu 150.000 Euro. Je nach Effizienzhausstandard sind bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss möglich, der von der Kreditschuld abgezogen wird. Bei einem Neubau sind alle Bauwerkskosten zu den „förderfähigen Kosten“ zu zählen. Statt einen Kredit bei der KfW-Bank aufzunehmen, können Bauherren oder Käufer auch einen Investitionszuschuss beantragen. Für besonders effiziente Neubauten gibt es maximal 37.500 Euro. Zudem gibt es für die Bauherren zusätzlich einen Zuschuss für die Baubegleitung von je nach Gebäudeart 2.000-20.000 Euro. Die gleichen Zuschüsse gibt es noch einmal, wenn eine Nachhaltigkeitszertifizierung durchgeführt und die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird.

KfW 55 EE Förderung

17,5% Tilgungszuschuss auf 150.000€ – bis zu 26.250€ 

KfW 40 EE Förderung

22,5% Tilgungszuschuss auf 150.000€ – bis zu 33.750€ 

KfW 40 plus Förderung

25,0% Tilgungszuschuss auf 150.000€ – bis zu 37.500€ 

 

Was genau wurde bei der KfW gestoppt?

Am 24.01.2022 wurde durch das Wirtschaftsministerium die Förderung aller Effizienzhausstufen gestoppt. Endgültig eingestellt wurde die Neubauförderung des Effizienzhauses 55 EE. Der Grund des Stopps war die extrem hohe Nachfrage, die die Mittel der KfW übersteige.

Die KfW prüft die noch bis zum 24.01.2022 eingegangenen Anträge und wird auch die förderfähigen genehmigen.

Zudem wird ein neues Förderprogramm in Aussicht gestellt. Künftig sollen nur noch Sanierungen und Neubauten mit dem Standard 40EE gefördert werden.

Wer zahlt eigentlich den Makler?

Wer einen Makler für die Immobiliensuche/Immobilienverkauf beauftragt spart viel Zeit und Nerven. Für diesen Service des Maklers, fällt in der Regel jedoch eine Maklerprovision an, welche bis zum 23.12.2020 in der Regel der Käufer übernommen hat.

Die Maklerprovision ist der Lohn, den der Makler erhält, nachdem er eine Immobilie erfolgreich vermittelt hat:

Laut §652 (1) BGB ist das der Fall, wenn der Makler mit dem Verkäufer einen Maklervertrag abschließt und durch den Erfolg des Maklers ein Kaufvertrag für den Verkauf der Immobilie zustande kommt.

Seit dem 23.12.2020 gelten jedoch neue Regelungen im BGB bzgl. der Maklerprovision. Doch was hat sich nun genau geändert? Warum wurde das neue Maklergesetz eingeführt?

Wichtig zu wissen: Das neue Gesetz gilt ausschließlich für Immobilien für den privaten Gebrauch, also z.B. Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Eigentumswohnungen. Wenn der Käufer jedoch ein Unternehmen ist oder plant die Immobilie zu vermieten, greift die neue Regelung nicht. Sie gilt auch nicht für Gewerbeimmobilien oder für Mehrfamilienhäuser.

Werner Otto

Otto Immobilien

Veräußerung/Erwerb

  • Das Gesetz wurde so angepasst, dass der Käufer höchstens 50 Prozent der Maklerkosten tragen muss. Die andere Hälfte wird vom Verkäufer übernommen.
  • Zukünftig sind Maklerverträge über die Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern in Textform abzuschließen – zum Beispiel als E-Mail oder persönlich vor Ort. Eine mündliche Vereinbarung per Handschlag oder eine telefonische Zusage sind nicht mehr gültig.

 

Vermietung

Im Gegensatz zur Veräußerung/Erwerb ist es bei der Vermietung zu keiner Änderung gekommen. Hier gilt nach wie vor das Bestellerprinzip: Das bedeutet, wer die Dienstleistung eines Immobilienmaklers beauftragt, muss die Kosten für den Makler zahlen. Meist wird eine Bezahlung in Höhe vom 1- 2 Monatskaltmieten vereinbart.

Warum wurde das neue Maklergesetz eingeführt?

Der Staat möchte den Bürgern den Kauf  eines selbstgenutzten Eigenheims erleichtern. Durch das Gesetz werden die Kaufnebenkosten vermindert. Es wird ein Anreiz geboten, Geld zu investieren, um sich den Traum vom Eigenheim erfüllen zu können. 

Startschuss für ein neues Baugebiet!

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Herzlich Willkommen auf unserer Website. Wir freuen uns für Sie die passende Immobilien zu finden.

Werner Otto

Bankkaufmann

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Welche Heizung ist die richtige für meinen Neubau? Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) stellt hohe Anforderungen an die energetischen Standards eines Neubaus. So müssen etwa Öl- und Gasheizungen fast immer mit einem Heizsystem kombiniert werden, das regenerative Energien...