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Immobilie geerbt

Immobilie geerbt: Behalten, vermieten oder verkaufen?

Eine Immobilie zu erben ist häufig mit persönlichen Erinnerungen verbunden. Gleichzeitig müssen wichtige finanzielle und organisatorische Entscheidungen getroffen werden: Soll das Haus selbst genutzt, vermietet oder verkauft werden? Eine pauschale Antwort gibt es nicht – entscheidend sind die persönliche Situation, der Zustand der Immobilie und ihr tatsächlicher Marktwert.

Zuerst einen Überblick verschaffen

Bevor eine Entscheidung getroffen wird, sollten alle wichtigen Informationen zur Immobilie zusammengetragen werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Grundbuchauszug und Grundstücksunterlagen
  • bestehende Darlehen und eingetragene Grundschulden
  • Energieausweis
  • Wohnflächenberechnung und Grundrisse
  • Mietverträge, falls die Immobilie vermietet ist
  • Nachweise über Sanierungen und Modernisierungen
  • laufende Kosten und notwendige Reparaturen

Auch eine professionelle Wertermittlung ist sinnvoll. Erst wenn der aktuelle Marktwert und der mögliche Modernisierungsbedarf bekannt sind, lassen sich die verschiedenen Möglichkeiten realistisch vergleichen.

Möglichkeit 1: Die Immobilie selbst nutzen

Die Eigennutzung kann sinnvoll sein, wenn das Haus zur eigenen Lebensplanung passt. Dabei sollten nicht nur emotionale Gründe berücksichtigt werden. Lage, Größe, Arbeitsweg und langfristige Unterhaltskosten spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.

Besonders bei älteren Gebäuden können nach dem Einzug Investitionen in Heizung, Dach, Fenster oder Dämmung erforderlich werden. Deshalb empfiehlt es sich, den baulichen und energetischen Zustand vorher genau prüfen zu lassen.

Möglichkeit 2: Die Immobilie vermieten

Eine Vermietung bietet die Chance auf regelmäßige Einnahmen und ermöglicht es, die Immobilie im Familienbesitz zu behalten. Gleichzeitig übernehmen Eigentümer jedoch auch Verantwortung.

Zu berücksichtigen sind unter anderem:

  • Verwaltungs- und Instandhaltungsaufwand
  • mögliche Renovierungsmaßnahmen
  • Mietausfälle und nicht umlagefähige Kosten
  • steuerliche Behandlung der Mieteinnahmen
  • geltende mietrechtliche Vorschriften

Vor der Entscheidung sollte geprüft werden, welche Miete realistisch erzielt werden kann und ob sie ausreicht, um die laufenden Kosten und zukünftige Investitionen abzudecken.

Möglichkeit 3: Die Immobilie verkaufen

Ein Verkauf kann die passende Lösung sein, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt werden soll und eine Vermietung zu aufwendig erscheint. Er schafft klare finanzielle Verhältnisse und verhindert, dass ein leer stehendes Gebäude laufende Kosten verursacht oder an Zustand verliert.

Vor dem Verkauf sollte der Marktwert professionell eingeschätzt werden. Ein zu hoher Angebotspreis kann die Vermarktung unnötig verlängern, während ein zu niedriger Preis finanzielle Verluste verursacht.

Eine Entscheidung mit verlässlicher Grundlage treffen

Ob Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf die beste Lösung ist, hängt von vielen Faktoren ab. Neben persönlichen Wünschen sollten insbesondere Marktwert, Gebäudezustand, laufende Kosten und mögliche Steuern betrachtet werden.

Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten wissen, welche Möglichkeiten Sie haben? Wir unterstützen Sie gerne bei einer unverbindlichen Einschätzung des Immobilienwertes und beraten Sie rund um einen möglichen Verkauf.

Neues Heizungsgesetz 2026: Was bedeutet es beim Hausverkauf?

Viele Immobilieneigentümer fragen sich derzeit, welche Auswirkungen das neue Heizungsgesetz auf den Verkauf ihres Hauses hat. Muss eine ältere Heizung vor dem Verkauf ausgetauscht werden? Verliert eine Immobilie mit Öl- oder Gasheizung automatisch an Wert? Wir geben einen kurzen Überblick.

Muss die Heizung vor dem Verkauf erneuert werden?

Grundsätzlich muss eine funktionierende Heizung nicht allein wegen eines geplanten Immobilienverkaufs ausgetauscht werden. Entscheidend sind unter anderem das Alter und die Bauart der Anlage sowie die gesetzlichen Vorgaben, die für das jeweilige Gebäude gelten. Bestimmte ältere Heizkessel können bereits heute von einer Austauschpflicht betroffen sein. Gleichzeitig gibt es verschiedene Ausnahmen – beispielsweise abhängig von der Heiztechnik oder der bisherigen Nutzung des Gebäudes. Deshalb sollte jede Immobilie individuell betrachtet werden.

Was ändert sich in 2026?

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Sie soll Eigentümern künftig mehr Freiheit bei der Wahl einer neuen Heizung geben. Neben Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridlösungen und Biomasseheizungen sollen grundsätzlich weiterhin auch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden können.

Bei fossilen Heizsystemen müssen Eigentümer jedoch mögliche langfristige Mehrkosten berücksichtigen. Dazu gehören steigende CO₂-Kosten und der ab 2029 vorgesehene zunehmende Anteil klimafreundlicher Brennstoffe. Eine heute zunächst günstige Lösung kann dadurch über ihre gesamte Nutzungsdauer deutlich teurer werden.

Da das Gesetzgebungsverfahren zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht vollständig abgeschlossen ist, können sich einzelne Regelungen und Termine noch ändern.

Welchen Einfluss hat die Heizung auf den Verkaufspreis?

Kaufinteressenten achten inzwischen stärker auf den energetischen Zustand einer Immobilie. Eine moderne Heizungsanlage, ein guter Energieausweis und niedrige laufende Kosten können die Vermarktung erleichtern.

Eine ältere Öl- oder Gasheizung macht ein Haus allerdings nicht automatisch unverkäuflich. Kaufpreis und Nachfrage hängen vom Gesamtbild ab:

  • Alter und Zustand der Heizungsanlage
  • Energieeffizienz des Gebäudes
  • Qualität von Fenstern und Dämmung
  • zu erwartender Modernisierungsaufwand
  • Lage, Grundstück und allgemeiner Gebäudezustand

Wichtig ist eine realistische Einschätzung der anstehenden Investitionen. Interessenten rechnen mögliche Modernisierungskosten häufig in ihre Kaufentscheidung ein.

 

Erst modernisieren oder direkt verkaufen?

 Ein Heizungstausch unmittelbar vor dem Verkauf lohnt sich nicht in jedem Fall. Welche Technik sinnvoll ist, hängt stark vom Gebäude und von den Plänen des zukünftigen Eigentümers ab. Häufig ist es deshalb besser, den Zustand transparent darzustellen und die Immobilie zu einem marktgerechten Preis anzubieten.

Sie überlegen, Ihre Immobilie zu verkaufen, und sind unsicher, wie sich die vorhandene Heizungsanlage auf den Wert auswirkt? Wir betrachten Ihre Immobilie als Ganzes und unterstützen Sie bei einer realistischen Einschätzung.

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Wer zahlt eigentlich den Makler?

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Herzlich Willkommen auf unserer Website. Wir freuen uns für Sie die passende Immobilien zu finden.

Werner Otto

Bankkaufmann

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KfW-Effizienzhäuser und plötzlicher KfW-Stopp: Was muss ich beachten?

Was ist ein KfW-Effizienzhaus?

Ein KfW-Effizienzhaus ist ein Gebäude, das einen bestimmten Standard in Sachen Energieeffizienz erfüllt. Diese Standards wurden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entwickelt. Die wichtigsten Bemessungskriterien hierfür sind der jährliche Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust des Gebäudes. Je niedriger der Wert des KfW-Effizienzhauses ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des GEG (Gebäudeenergiegesetz) entspricht. Das Referenzgebäude hat also einen Energiebedarf von 100% – ein KfW-40EE-Effizienzhaus benötigt hingegen nur 40% der Primärenergie.

Energiebedarf der KfW-Effizienzhäuser

  • KfW-Effizienzhaus 55 EE 55% 55%
  • KfW-Effizienzhaus 40 EE 40% 40%
  • KfW-Effizienzhaus 40 plus 30% 30%

Welche Förderungen gibt es?

Für den Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses erhalten die Antragsteller einen Kredit bis zu 150.000 Euro. Je nach Effizienzhausstandard sind bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss möglich, der von der Kreditschuld abgezogen wird. Bei einem Neubau sind alle Bauwerkskosten zu den „förderfähigen Kosten“ zu zählen. Statt einen Kredit bei der KfW-Bank aufzunehmen, können Bauherren oder Käufer auch einen Investitionszuschuss beantragen. Für besonders effiziente Neubauten gibt es maximal 37.500 Euro. Zudem gibt es für die Bauherren zusätzlich einen Zuschuss für die Baubegleitung von je nach Gebäudeart 2.000-20.000 Euro. Die gleichen Zuschüsse gibt es noch einmal, wenn eine Nachhaltigkeitszertifizierung durchgeführt und die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird.

KfW 55 EE Förderung

17,5% Tilgungszuschuss auf 150.000€ – bis zu 26.250€ 

KfW 40 EE Förderung

22,5% Tilgungszuschuss auf 150.000€ – bis zu 33.750€ 

KfW 40 plus Förderung

25,0% Tilgungszuschuss auf 150.000€ – bis zu 37.500€ 

 

Was genau wurde bei der KfW gestoppt?

Am 24.01.2022 wurde durch das Wirtschaftsministerium die Förderung aller Effizienzhausstufen gestoppt. Endgültig eingestellt wurde die Neubauförderung des Effizienzhauses 55 EE. Der Grund des Stopps war die extrem hohe Nachfrage, die die Mittel der KfW übersteige.

Die KfW prüft die noch bis zum 24.01.2022 eingegangenen Anträge und wird auch die förderfähigen genehmigen.

Zudem wird ein neues Förderprogramm in Aussicht gestellt. Künftig sollen nur noch Sanierungen und Neubauten mit dem Standard 40EE gefördert werden.